Häusliche Krankenpflege SGB V:

...erfolgt auf Anordnung des Hausarztes zur Verhinderung oder Abkürzung eines Krankenhausaufenthaltes oder zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung. Sie umfasst die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie Teilbereiche der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Leistungen:

  • Hilfe bei der Körperpflege, z.B. Waschen, Anziehen
  • Wundversorgung, Verbandswechsel
  • Versorgung von Dauerkathetern, zentr. Zugängen
  • Verabreichung von Spritzen und Medikamenten
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
  • Medizinische Einreibungen
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Klasse II
  • Stoma- und PEG-Versorgung
  • und vieles mehr